CE-Kennzeichnung für Maschinenhersteller und Maschinenbetreiber
Maschinensicherheit, Risikominderung, Gefährdungsbeurteilung, CE-Kennzeichnung – CE-CON
Als Maschinenhersteller beschäftigen Sie sich ab Beginn der Planung neuer Maschinen und Anlagen mit dem Thema Maschinensicherheit und der aktuellen Maschinenrichtlinie (MRL 2006/42/EG). Die Vorgaben der MRL und zugehöriger Normen müssen erfüllt sein, um die CE-Kennzeichnung durchführen und das CE-Zeichen anbringen zu können und eine Maschine zur Nutzung bereitstellen zu dürfen. Eine Maschine ohne CE-Kennzeichen darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn diese unvollständig ist und in ihrem Zustand den zutreffenden Punkten der MRL entspricht.
Auch als Maschinenbetreiber müssen Sie sich mit dem CE-Zertifizierungsverfahren beschäftigen, sobald Sie Maschinen umbauen, erweitern oder miteinander verketten möchten. Handelt es sich bei diesen Umbauten um eine wesentliche Änderung oder entsteht durch die Verkettung von Maschinen eine Maschinenanlage, so werden diese veränderten Maschinen als Neumaschinen betrachtet und müssen dem CE-Zertifizierungsverfahren unterzogen werden. Um die CE-Kennzeichnung zu erlangen müssen zunächst alle Gefahrenstellen einer Maschine im Rahmen einer Risikoanalyse identifiziert werden. In einem nächsten Schritt werden Möglichkeiten zur Risikominderung identifiziert und bei der Konstruktion der Maschine oder Anlage berücksichtigt.
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Das CE-Zertifizierungsverfahren beginnt optimalerweise bereits vor dem Bau einer Maschine. Grundsätzlich gilt dabei, dass alle Gefahren betrachtet werden müssen, abhängig von Schadensausmaß, Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausweichmöglichkeit. Mit Hilfe eines festgeschriebenen strukturierten, iterativen Vorgehens wird geprüft, welche Maßnahmen notwendig sind, um den europaweit geltenden Sicherheitsstandard zu erreichen und das CE-Kennzeichen anzubringen. Schon während der Planung werden so mögliche Risiken und Gefahren, die eine bestimmungsgemäße Nutzung der Maschine mit sich bringen kann, betrachtet. Um Personen- und Umweltschäden zu vermeiden und somit das Haftungsrisiko des Herstellers zu verringern wird zunächst eine Richtlinien- und Normenrecherche durchgeführt. Im Anschluss werden eine Risikoanalyse und eine Risikobeurteilung vorgenommen. Die identifizierten Risiken werden, soweit möglich, durch konstruktive und ergänzende Schutzeinrichtungen, die in die Konstruktionspläne integriert werden, verringert. Erst wenn die Risikobeurteilung ergibt, dass alle identifizierten Risiken ausreichend gemindert sind, sollte die Maschine konstruiert und gebaut werden. Sobald eine Übereinstimmung der Maschinen mit den Vorschriften der MRL festgestellt wurde, kann die Technische Dokumentation erstellt und die EG-Konformitätserklärung ausgestellt und unterzeichnet werden.
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