CE-Zertifizierung: EG-Konformitätserklärung für sichere Maschinen

Das oftmals fälschlicherweise als CE-Zertifizierungsverfahren bezeichnete Verfahren der CE-Konformitätsbewertung ist aufwendig und läuft nach klar definierten Arbeitsfolgen ab. Zum einen kann am Ende eine EG-Einbauerklärung für unvollständige, also nicht betriebsfertige Maschinen und Anlagen stehen. Zum anderen kann das CE-Zeichen als Folge einer rechtskräftig unterzeichneten EG-Konformitätserklärung angebracht werden. Für das Verfahren ist unerheblich, um welche Option es sich handelt. Die Vorgehensweise ist in jedem Fall identisch. Generell dient jede EG-Erklärung also als Bestätigung der Konformität sowohl vollständiger als auch unvollständiger Maschinen.

Eine CE-Kennzeichnung ist nicht nur bei Einzelmaschinen, sondern auch bei der Verkettung oder beim Umbau von Maschinen notwendig. Die richtige Sicherheitsstrategie zu entwickeln ist aufwendig. Auch die Erstellung der vorgeschriebenen Dokumentation ist mühsam und zeitraubend, insbesondere wenn es nicht zur täglichen Arbeitsaufgabe und zum Kerngeschäft zählt.

EG-Erklärung für vollständige Maschinen

Maschine ist nicht gleich Maschine

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen zwei Arten von Maschinen:

  • Eine unvollständige Maschine wird mit einer Einbauerklärung ausgeliefert und erfüllt an sich noch keine bestimmte Funktion.
  • Eine vollständige Maschine hingegen ist auf ihre bestimmungsgemäße Verwendung bezogen voll funktionsfähig, wenn man Sie nur noch mit einer Energieversorgung verbinden muss. Sie ist an ihrem fest angebrachten CE-Zeichen und einer ausgestellten EG-Konformitätserklärung zu erkennen.

Bei der Verkettung der unvollständigen Maschinen mit einer bereits existierenden, CE-gekennzeichneten Maschine, ist es wichtig zu prüfen, ob sich durch die Verkettung wesentliche Änderungen an der Maschine insgesamt ergeben.

Ist dies der Fall, so muss das CE-Konformitätsbewertungsverfahren – fälschlicherweise auch CE-Zeritifizierungsverfahren genannt – für die gesamte Maschine oder Anlage neu durchgeführt werden. Ergeben sich keine wesentlichen Änderungen, reicht es, die Risiken an den Schnittstellen zu beurteilen. Außerdem sind die technischen Unterlagen um die entsprechenden Textpassagen zu erweitern. Oft stellt jedoch die richtige Eingruppierung der Maschine schon große Hürden dar.

Weitere Informationen zum Thema

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Beliebter Zankapfel: Konformitäts- oder Einbauerklärung

Als Dienstleister treffen wir, die Berater der CE-CON, regelmäßig auf Äußerungen wie „eine Einbauerklärung ist ausreichend“ oder „das verkaufen wir als unvollständige Maschine“. Aussagen, die bei uns zu skeptischen Mienen führen – oft zu Recht.

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