Sie sind Hersteller oder Betreiber von Maschinen und Anlagen?

Dann betrifft Sie die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 direkt.
Pflichtwissen für Hersteller, Betreiber und Inverkehrbringer. Was sich ändert, was bis 20.01.2027 zu tun ist – und wie Sie Lieferanten, Dokumentation und CE-Prozesse wirklich im Griff behalten.
Hierbei lernen Sie:

  • Welche neuen Pflichten auf Sie zukommen,

  • worauf Sie bei Lieferanten und Einbauteilen achten müssen,

  • wie Sie weiterhin rechtssicher CE-Kennzeichnungen und Risikobeurteilungen erstellen und

  • wie Sie sich jetzt optimal vorbereiten, um 2027 konform zu sein.

👉 Ihr Vorteil: Sie erhalten konkrete Tipps, wie Sie die neuen Vorgaben praxisnah umsetzen – und gewinnen Sicherheit im Umgang mit Lieferanten, Dokumentation und Risikobeurteilung.

Webinar-Termine & Anmeldung

Diese Webinare richten sich an CE-Beauftragte, Konstrukteur:innen, Sicherheitsingenieur:innen und alle, die für Maschinen- und Anlagensicherheit verantwortlich sind.

🎥 Wie läuft das Webinar ab?

In unserem Webinar lernen Sie folgende Themen, um sich gut für das Thema aufzustellen:

  • 📢 Kurzvorstellung der CE-CON GmbH und Einordnung der Maschinenverordnung
  • ⚖️ Überblick zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der alten Maschinenrichtlinie
  • ⚠️ Welche neuen Anforderungen an Lieferanten & digitale Inhalte gelten
  • 🛠️ Handlungsempfehlungen und Checkliste für Hersteller und Betreiber
  • Offene Fragerunde mit unseren Expert:innen

Melden Sie sich jetzt zum kostenlosen Webinar an und erfahren Sie im Check-Up Maschinenverordnung aus erster Hand, wie Sie Risikobeurteilung, Dokumentation, CE-Kennzeichnung und Lieferantenanforderungen nach der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sicher und effizient umsetzen.

Ihr Fahrplan zur rechtssicheren Umsetzung der neuen Maschinenverordnung!

👉 Ihr Vorteil: Sie erhalten konkrete Tipps, wie Sie die neuen Vorgaben praxisnah umsetzen – und gewinnen Sicherheit im Umgang mit Lieferanten, Dokumentation und Risikobeurteilung.

10.10.2025 – 10:00 – 10:45

24.10.2025 – 10:00 – 10:45

07.11.2025 – 10:00 – 10:45

21.11.2025 – 10:00 – 10:45

05.12.2025 – 10:00 – 10:45

Für wen ist das Webinar?

Für Hersteller, Betreiber, Inverkehrbringer und Integratoren von Maschinen/Anlagen, die

  • die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 korrekt anwenden,

  • Lieferanten rechtssicher einbinden,

  • und CE-Kennzeichnung & Risikobeurteilung (EN ISO 12100) effizient aufsetzen wollen.

🛠️ Häufige Fragen von unseren Kunden zur neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab 20.01.2027 verbindlich. Hier findest du klare Antworten zu Pflichten, CE-Kennzeichnung, KI/Cybersecurity, digitalen Anleitungen und Übergangsregeln. (Stand: 19.08.2025)

Was ist die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Kurzantwort: Neue, direkt geltende EU-Verordnung, die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablöst; verbindlich ab 20.01.2027.
Details:

  • Gilt unmittelbar in allen EU-Staaten (keine nationale Umsetzung nötig).

  • Hebt Sicherheitsniveau an; umfasst KI, Software und Cybersecurity.

  • Erlaubt digitale Betriebsanleitungen (mit Pflicht zur Printversion auf Wunsch).

Ab wann gilt die neue Maschinenverordnung verbindlich?

Kurzantwort: Ab 20.01.2027 müssen betroffene Wirtschaftsakteure die neuen Vorgaben einhalten.
Details:

Was droht bei Verstößen?

Kurzantwort: Rückrufe, Verkaufsverbote, Bußgelder, ggf. strafrechtliche Folgen und Haftung für Personen-/Sachschäden.

Daher prüfen Sie frühzeitig, wie Sie davon betroffen sind und nutzen Sie die Gelegenheit, frühzeitig entgegen zu wirken.

Welche Produkte sind betroffen?

urzantwort: Maschinen, unvollständige Maschinen, Sicherheitsbauteile und austauschbare Ausrüstungen, die in der EU in Verkehr gebracht/in Betrieb genommen werden.
Details:

  • Beispiele: Roboterzellen, Förderanlagen, Schutzeinrichtungen (z. B. Lichtschranken).

  • Auch Software-Aspekte, die Sicherheitsfunktionen beeinflussen.

Was sind „unvollständige Maschinen“?

Kurzantwort: Baugruppen ohne volle Schutzfunktionen; nicht eigenständig sicher betreibbar.
Details:

  • Einbauerklärung erforderlich, keine CE-Kennzeichnung.

  • Beispiel: Roboterarm ohne Steuerung/Umhausung für Integration in Anlage.

Was ändert sich gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Kurzantwort: Mehr Digital-/Software-Pflichten, Cybersecurity, KI-Regeln, digitale Anleitungen und klare Rollen für Hersteller/Importeure/Händler.
Details:

  • Neue Kategorie hochriskanter/„besonders gefährlicher“ Maschinen mit strengeren Verfahren.

  • Digitale Anleitung zulässig; gedruckt auf Wunsch kostenlos bereitzustellen.

Was sind „besonders gefährliche Maschinen“?

Kurzantwort: Hochrisiko-Maschinen (z. B. Sägen, Pressen, autonome Systeme mit KI), die verpflichtend von einer Benannten Stelle bewertet werden.
Details:

  • Strengeres Konformitätsbewertungsverfahren.

  • Liste der betroffenen Typen ist festgelegt (prüfe gegen deine Produktfamilien).

Ist die CE-Kennzeichnung weiterhin Pflicht?

Kurzantwort: Ja. Ohne gültige CE-Kennzeichnung kein Verkauf und keine Inbetriebnahme.
Details:

  • CE bestätigt Konformität mit den grundlegenden Sicherheits-/Gesundheitsanforderungen.

  • Technische Doku, Risikobeurteilung und Konformitätserklärung bleiben zentral.

Darf ich Betriebsanleitungen digital bereitstellen?

Kurzantwort: Ja, digital (PDF/Online) ist erlaubt; Printversion muss auf Wunsch kostenlos bereitgestellt werden.
Details:

  • Stelle Zugänglichkeit/Verfügbarkeit über den Lebenszyklus sicher.

  • Versionierung/Änderungsdienst regeln (QR-Code/Link in der Maschine empfohlen).

Gibt es Übergangsregelungen?

Kurzantwort: Ja. Konform nach 2006/42/EG in Verkehr gebrachte Maschinen dürfen nach dem 20.01.2027 weiter verkauft/betrieben werden, wenn rechtzeitig in Verkehr gebracht.
Details:

  • Bestehende Doku/Kennzeichnung bleiben für diese Produkte gültig.

  • Änderungen/Upgrades können erneute Bewertung auslösen.

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