Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV und
GefStoffV

Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit – Der moderne Arbeitsschutz macht sich zum Ziel, die Gesundheitsgefahren zu vermeiden und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber die Verantwortung für seine Arbeitnehmer, denn Sicherheit am Arbeitsplatz ist eines der großen Ziele, die in jedem Unternehmen verfolgt werden sollten. Jeder Arbeitnehmer möchte schließlich am Abend gesund nach Hause zurückkehren.

Als modernes Instrument zur Arbeitssicherheit existiert dabei die Gefährdungsbeurteilung, die gegenüber der herkömmlichen Unfallverhütung auch die betrieblichen Belange berücksichtigt. Die Notwendigkeit der Untersuchung der betriebsspezifischen Belange hat der Gesetzgeber schon seit längerem erkannt und berücksichtigt die Gefährdungsbeurteilung deswegen im Arbeitsschutzgesetz sowie in der Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung. Dadurch wird sie für den Arbeitgeber zur Verpflichtung.

Die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und die Verwendung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten regelt in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“.

Parallel hierzu wird der Umgang mit Gefahrstoffen im betrieblichen Umfeld in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“ geregelt. Beide Verordnungen sind in einer novellierten Form sei 01. Juni 2015 gültig.

Unsere Leistungen im Bereich Gefährdungsbeurteilung

Gefaehrdungsbeurteilung beim Kunden

Das Ergebnis aus der Gefährdungsanalyse dient als Grundlage zur Ausarbeitung eines Sicherheitskonzepts. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir darin verschiedene Maßnahmen. Diese sind nicht nur zum Erreichen der Schutzziele umzusetzen, sondern auch um die bei der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefahrenstellen nach dem Stand der Technik abzusichern. Wir erstellen die nach der BetrSichV und GefStoffV erforderlichen Dokumentationen und zeigen Ihnen, wie Sie Gefahren dauerhaft reduzieren und damit Ihre Haftungs- und Betriebskosten senken können.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Analyse von Tätigkeiten und Arbeitsplätzen,
  • Beurteilung vorhandener Gefährdungen,
  • Erstellung von Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkataster und anderer Unterweisungen,
  • Erstellung von Schulungsunterlagen, auch als eLearning,
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Die Leistungen rund um die Gefährdungsbeurteilungen umfassen folgende Punkte:

  • Gefährdungsanalyse,
  • Risikobewertung,
  • Ermittlung von Gefährdungsminderungsmaßnahmen,
  • Dokumentationen,
  • Wirksamkeitsprüfung.

Ausgeschlossen von unseren Leistungen ist die Betrachtung und Beurteilung überwachungsbedürftiger Anlagen.

Ihre Vorteile bei CE-CON

Gefaehrdungsbeurteilung einer Maschine

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung in der Maschinen- und Arbeitssicherheit und kennen deshalb die branchenspezifischen Eigenheiten und Gefährdungen durch ihre Herkunft aus unterschiedlichsten Industriezweigen.

Mit einer umfangreichen Gefährdungsbeurteilung ergeben sich weitreichende Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Erfüllung von Arbeits- und Gesundheitsschutzanforderungen,
  • Reduzierung von Gefährdungen für Mitarbeiter und Umwelt,
  • Haftungsrisiken minimieren durch Erfüllung rechtlicher Anforderungen,
  • Standortübergreifende Synergien für ähnliche Tätigkeiten und Arbeitsplätze.

Weitere Informationen zum Thema

Gefaehrdungsbeurteilung in der Industrie 4.0

Whitepaper:

Gefährdungsbeurteilung im Zeitalter der Industrie 4.0

Industrie 4.0 ist in aller Munde, doch was bedeutet das überhaupt und wie wirken sich die veränderten Produktionsabläufe auf die Arbeitssicherheit aus? Unser Whitepaper zu diesem Thema zeigt Ihnen u. a. auf, welche Rolle und Konsequenzen dieses Thema in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung spielt.

Gefaerdungsbeurteilung von vernetzten Produktionsablaeufen

Blogbeitrag:

Wie Sie in der Industrie 4.0 Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen

Die CE-CON GmbH begleitet seit 2008 Unternehmen im Maschinenbau zum Thema „Maschinensicherheit“ und „Arbeitssicherheit“.  Durch die Industrie 4.0 und den damit verbundenen neuen Technologien werden die Produktionsabläufe immer vernetzter. Menschen, Maschinen, Fertigungsanlagen und Logistiksysteme stehen im ständigen Kontakt und arbeiten eng zusammen.