Internationale Konformität – Sicherheit außerhalb der CE-Kennzeichnung
Die EG-Konformitätserklärung beruht auf dem geltenden europäischen Recht. Bewegt sich ein Unternehmen außerhalb der EU gilt es einen Blick auf Richtlinien zur internationalen Konformität zu werfen.
Denn beim Inverkehrbringen Ihrer Produkte auf Märkten außerhalb der EU ist Vorsicht geboten. Die geltenden Vorschriften sind nicht mit denen in Europa gleichzusetzen. Dennoch gilt es von Betreiber- als auch von Herstellerseite die geltenden Vorgaben zur Arbeits- und Maschinensicherheit auch im Ausland unbedingt zu berücksichtigen. Dass es nicht leicht ist sich mit allen geltenden Normen und Richtlinien auszukennen, wissen wir. Deshalb unterstützen wir Sie in allen Belangen zur sicheren Inbetriebnahme oder Bereitstellung von Maschinen auf außereuropäischen Märkten.