Die Sicherheit von Produkten muss gewährleistet werden, sobald die Bereitstellung auf dem europäischen Markt erfolgen soll. Dabei steht der Gesundheitsschutz der Verbraucher im Mittelpunkt, aber auch der Umweltschutz und die Energieeffizienz können eine Rolle spielen.
Ein Produkt darf vom Hersteller, Einführer oder Händler auf den Markt gebracht werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Richtlinien der EU zur Sicherheit von Produkten sind vor allem im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) umgesetzt. Für einige Produkten gelten jedoch produktspezifische Regelungen, die beispielsweise dem Medizinproduktegesetz (MPG) oder der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) zu entnehmen sind. Diese können dann durch das ProdSG ergänzt werden.
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2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird,
3. die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen,
4.
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§ 6 ProdSG bestimmte Anforderungen an die Bereitstellung auf dem Markt. Grundsätzlich haben Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer eine Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher
Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist die europäische Richtlinie für die umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung von Energieeffizienz und Umweltfreundlichkeit von Elektrogeräten. Die neuen Durchführungsverordnungen beinhalten produktspezifischen Änderungen, die vor allem zur Verlängerung des Produktlebenszyklus beitragen sollen.
Die Verordnungen sind bereits in bereits in Kraft getreten. Genaue Informationen für die einzelnen Produktgruppen sind den jeweiligen Durchführungsverordnungen zu entnehmen: