Ihr Ansprechpartner in der Europäischen Union

Sie importieren ein Produkt aus Großbritannien in die EU? Dann sieht die Europäische Union eine Aufbewahrungspflicht der Konformitätsbewertung innerhalb der EU vor.  Haben Sie keine Niederlassung in einem Mitgliedsstaat der EU, so benötigen Sie eine bevollmächtigte Person, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer Dokumente sicher zu stellen.

Wir übernehmen diese Funktion gerne für Sie und unterstützen Sie bei der Aufbewahrung Ihrer Dokumente – auf Wunsch können wir ebenfalls Ihre Dokumentation auf Richtigkeit und Aktualität der europäischen Richtlinien prüfen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Ihre Vorteile mit CE-CON:

  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in der EU
  • Weniger Aufwand für Kommunikation mit behördlichen Organen
  • Kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um die CE-Kennzeichnung
  • Immer auf dem aktuellen Stand
  • Keine Recherchearbeit mehr

Was CE-CON auszeichnet:

  • Jahrelange Praxiserfahrung auf dem Europäischen Markt
  • Unser Know-how in der technischen Dokumentation
  • Unser Serviceversprechen
  • Klare Kostenabschätzungen

Senden Sie uns Ihre Anfrage:

Unser Experte

Projektmanager Peter Rossmann

Unser Experte für die UKCA-Kennzeichnung ist Peter Rossmann. Er hat Medizintechnik in Nürnberg studiert und ist seit 2019 als Projektmanager in der CE-CON Niederlassung in Augsburg tätig.